Das Grundbuch

29. Oktober 2021

Das, was beim Auto der KFZ-Brief ist, ist bei der Immobilie das Grundbuch.

Über das Grundbuch ermittelst du beim Immobilienkauf, wer die verkaufende Partei ist.
Diese muss zu späterem Zeitpunkt dann auch als verkaufende Partei im Notarvertrag vermerkt sein. Ein Notarvertrag kann also nur dann erstellt werden, wenn der entsprechende Grundbuchauszug vorliegt.

Im Grundbuch findest du weiterhin Informationen über die finanzielle Belastung einer Immobilie (Stichwort „Grundschuld“ oder „Hypothek“), sowie Informationen zu möglichen Lasten.

Das Grundbuch ist unterteilt in ein Bestandsverzeichnis, welches Auskunft über die Lage gibt, sowie drei Abteilungen (sozusagen „Kapiteln“), welche bestimmte Infos dokumentieren.

Das Grundbuch ist kein physisches Dokument, welches aufbewahrt werden muss, sondern ein digitales Register, welches durch die entsprechenden Grundbuchämter geführt wird.

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