Die Instandhaltungsrücklage

13. Februar 2022

Die Instandhaltungsrücklage ist das „Sparbuch“ der Hausgemeinschaft. Sie dient, wie der Name schon sagt, zur Instandhaltung eines Hauses.

Gebildet wird die Rücklage durch einen monatlichen Beitrag, welcher von jedem Eigentümer einer Gemeinschaft verpflichtend zu zahlen ist.

Anteilige Rücklagen können bei Verkauf der Immobilie nicht an den Eigentümer ausgezahlt werden und bleiben im „Topf“.

Bei Immobilienkäufen muss geprüft werden, welche Rücklage bereits gebildet ist und welche Sanierungen in Zukunft fällig werden könnten. Alle Kosten, welche nicht mithilfe der Rücklage getilgt werden können, müssen nach Miteigentumsanteil auf jeden Eigentümer per Sonderumlage verteilt werden.

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