Die Grundsteuer
Steuern werden vom Verursacher bezahlt, oder?
Eigentlich schon, nur nicht im Immobilienrecht.
Die Grundsteuer, also die Steuer, welche jährlich erhoben wird (nicht verwechseln mit der Grunderwerbssteuer, welche beim Kauf fällig wird!), kann auf die mietende Partei umgelegt werden, wenn es entsprechend mit einer Klausel im Mietvertrag fixiert ist.
Ist das der Fall, bleiben Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten und Kontogebühren die einzigen Kosten, welche nicht Umlage fähig sind.
Info: Eine neue Grundsteuerreform wurde beschlossen. Obwohl diese erst 2025 in Kraft tritt müssen Grundstückseigentümer bereits 2022 tätig werden!
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