Maklerprovision beim Immobilienkauf

26. Januar 2021

Die Regelungen für die Maklerprovision haben sich geändert und sind am 23.12.2020 in Kraft getreten. Damit ist die Übergangszeit für Makler vorüber und die neuen Regelungen sind bindend.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist die Entlohnung eines Immobilienmaklers für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie. Damit die Maklerprovision Anwendung findet, muss ein Maklervertrag abgeschlossen werden. Zudem muss ein Kaufvertrag für die Immobilie zustande kommen und der Makler muss eine damit zusammenhängende Leistung erbringen.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Höhe der Maklerprovision! Beide Parteien können die Höhe gemeinsam und frei festlegen.

Allerdings haben sich in der Praxis nachfolgende Regelsätze etabliert.

Bundesländer Maklerprovision (inkl. MwSt.)
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt , Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen 7,14 %
Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern 5,95 %
Hamburg 6,25 %

Wer muss die Provision für den Makler beim Immobilienkauf/-verkauf ab 2021 zahlen?

Seit Inkrafttreten des neuen Maklergesetz zahlt der Besteller des Maklers mindestens 50% der vorher festgelegten Provision. Wird die gängige Provision für NRW (7,14%) festgelegt und setzt der Besteller genau 50% an, so zahlt der Käufer 3,57% und der Verkäufer ebenfalls 3,57%.

Es ist dabei entscheidend, wer den Makler beauftragt! Bis 2020 war es gängige Praxis, dass lediglich der Käufer die Maklerprovision zahlt. Dies hat sich nun geändert. Grundgedanke dahinter ist, dass damit der Käufer beim Immobilienkauf entlastet wird.

Das Gesetz gilt für die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Eine weitere Änderung betrifft die Form des Maklervertrages. Zukünftig ist ein Maklervertrag nur noch gültig, wenn er in Schriftform (auch E-Mail) abgeschlossen wurde. Ein mündlicher Vertrag ist somit nicht mehr zulässig.

Hier finden Sie die exakten Ausführungen der relevanten Paragraphen § 656c – § 656d BGB.

Was bedeutet das für die Praxis?

In der Vergangenheit war es oft so, dass der Verkäufer den Immobilienmakler engagiert hat, aber der Käufer die Maklerprovision gezahlt hat. Mit dem nun neuen Gesetz zahlen allerdings auch Verkäufer mindestens die Hälfte der Maklerkosten, wenn sie den Makler bestellen. Allerdings bleiben es weiterhin meist Verkäufer, die den Makler beauftragen und sich einen höheren Verkaufspreis wünschen.

Daher wird zukünftig stärker über eine Maklerprovision verhandelt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Maklerprovision somit im Zuge der Änderungen leicht verringert.

Gleichzeitig kann es passieren, dass Verkäufer einfach den Eigen-Anteil für den Makler auf den Verkaufspreis schlagen. Dadurch würden die Kaufpreise für Immobilien weiter ansteigen.

Irrtum: Makler mit günstiger Provision sparen auch Geld

Viele Makler werben mit einer sehr günstigen Provision. Durch diese Provision von nur 2% sparen die Verkäufer angeblich viel Geld. Die Praxis sieht allerdings häufig ganz anders aus.

Die günstigen Provisionen müssen nämlich auch irgendwo herkommen. Dabei spielen zentralisierte Verwaltung, ungenaue Immobilienbewertungen (z.B. reine Onlinebewertungen) und übereilte Kaufabschlüsse eine Rolle. Somit leidet unter der geringeren Provision der Verkaufspreis. Am Ende zahlen Verkäufer also trotz geringerer Provision häufig drauf.

Beispiel Immobilienverkauf:

Maklerprovision für Verkäufer: 2%
Verkaufspreis des Maklers: 300.000
Kosten für den Makler: 6.000
Gewinn für den Verkäufer: 294.000

Maklerprovision für Verkäufer: 3,5%
Verkaufspreis des Maklers: 310.000
Kosten für den Makler: 10.850
Gewinn für den Verkäufer: 299.150

Erzielt ein Immobilienmakler durch eine exakte Immobilienbewertung vor Ort, regionale Kenntnisse und gute Vermarktung nur einen geringfügig erhöhten Verkaufspreis, dann verbessert sich sofort das Ergebnis für den Verkäufer.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im Vergleich von regionalen und Online-Maklern.

Als Immobilienmakler in Bottrop bieten wir unsere Leistungen lokal vor Ort und in angrenzenden Städten an. Gerne beraten wir Sie umfassend zu ihrem Immobilienverkauf und freuen uns über Ihre Nachricht.