Die Teilungserklärung

7. Oktober 2021

Wenn du eine Eigentumswohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses erwirbst, kaufst du nicht nur eine Wohnung, sondern bspw. auch Teile des Hauses und des Grundstücks.

Grundsätzlich wird zwischen gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum unterschieden.

Das Sondereigentum ist alles, was ausschließlicher gehört! Dazu zählen selbstverständlich die erworbene Wohneinheit, aber auch häufig ein Kellerraum, ein Stellplatz, oder vielleicht sogar ein Außenbereich auf dem Grundstück.

Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören zum Beispiel das Dach, das Grundstück, der Hausflur, Waschräume etc.

Es gibt keine pauschale Regel, was konkret wozu gehört. Wenn du eine Wohnung kaufen möchtest, besorge dir die Teilungserklärung des Mehrfamilienhauses. Dort steht, was zum Sondereigentum gehört und wie hoch dein Anteil am Gemeinschaftseigentum ist.
Im Allgemeinen wird dein Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum über das Verhältnis der Wohnfläche bestimmt. Dabei wird die Wohnfläche der erworbenen Wohnung mit der gesamten Wohnfläche des Hauses verglichen.

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